Widerrufsrecht nach BGB § 312g

Das Widerrufsrecht besteht bei Verträgen außerhalb von geschlossenen Geschäftsräumen und Fernabsatzverträgen gemäß BGB §312g nicht, sofern die Verträge Lieferung von Waren zum Inhalt haben, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde (BGB §312g Abs.2 Nr. 2) oder die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde (BGB §312g Abs.2 Nr.3).

Darüber hinaus sind gemäß BGB §312g Abs.2, Nr.9 auch Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Lieferung von Speisen und Getränken vom Widerrufsrecht ausgenommen.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Bestellung zur Lieferung unserer Speisen und sonstiger Lebensmittel den vorgenannten Bedingungen und Ausschlusskriterien unterliegen und ein Widerrufsrecht somit nicht besteht bzw. vorzeitig erlischt.